Verordnung über die digitale Transformation und die Informatik (VDTI) - Management-Zusammenfassung

Autor: Schweizerischer Bundesrat
Quelle: [VDTI (PDF-Dokument)](nicht verfügbar)
Publikationsdatum: 25. November 2020
Lesezeit der Zusammenfassung: 4-5 Minuten

Executive Summary

Die VDTI regelt seit Januar 2021 die digitale Transformation der Schweizer Bundesverwaltung durch neue Organisationsstrukturen und Koordinationsmechanismen. Zentrale Innovation: Ein departementsübergreifender Digitalisierungsrat und standardisierte IKT-Governance sollen die Effizienz steigern und Doppelspurigkeiten vermeiden. Strategische Relevanz: Die Verordnung schafft die rechtliche Grundlage für eine koordinierte Digitalisierung, die international konkurrenzfähige E-Government-Services ermöglichen soll.

Kritische Leitfragen

  1. Welche strukturellen Barrieren könnten die zentralisierte IKT-Governance in einer föderalistischen Verwaltungskultur behindern?

  2. Wie stark ist die Wirksamkeit der VDTI von der politischen Kontinuität und Ressourcenverfügbarkeit abhängig?

  3. Welche Chancen entstehen für die Schweiz im internationalen E-Government-Vergleich, wenn die VDTI erfolgreich umgesetzt wird?

Hauptzusammenfassung

Kernthema & Kontext

Die VDTI ersetzt die Bundesinformatikverordnung von 2011 und etabliert eine zentrale Koordinationsstruktur für die digitale Transformation der Schweizer Bundesverwaltung. Sie reagiert auf die Notwendigkeit einer departementsübergreifenden IKT-Governance in einer zunehmend vernetzten Verwaltungslandschaft.

Wichtigste Fakten & Zahlen

Geltungsbereich: Zentrale Bundesverwaltung + freiwillige Einbindung dezentraler Stellen • Neue Struktur: DTI-Delegierte(r) direkt der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler unterstellt
Koordinationsgremium: Digitalisierungsrat mit Vertretern aller Departemente • Maximierung: Höchstens ein IKT-Leistungserbringer pro Departement • Datenmanagement: Zentrales MDG-System für Stammdatenverwaltung • Aufbewahrung: 30 Jahre für zentrale Daten im MDG-System • Finanzierung: Grundsätzlich dezentral, mit zentraler Koordination

Stakeholder & Betroffene

Primär betroffen: Alle Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung, Departemente, Bundeskanzlei

Sekundär eingebunden: Dezentrale Bundesverwaltung, bundesnahe Institutionen, Kantone und Gemeinden (über Vereinbarungen)

IKT-Dienstleister: Interne Leistungserbringer, externe Auftragnehmer unter verschärften Sicherheitsauflagen

Chancen & Risiken

Chancen:

  • Elimination von Doppelspurigkeiten durch zentrale Koordination
  • Standardisierung und Interoperabilität der Systeme
  • Kosteneinsparungen durch gemeinsame Standarddienste
  • Verbesserte Cybersicherheit durch einheitliche Standards

Risiken:

  • Widerstand gegen Zentralisierung in föderalistischer Kultur
  • Komplexität der Übergangsphase bis 2024
  • Abhängigkeit von zentraler Koordinationsstelle
  • Potenzielle Verzögerungen bei departementsübergreifenden Entscheiden

Szenarienanalyse: Zukunftsperspektiven

Kurzfristig (1 Jahr)

Konsolidierung der neuen Governance-Strukturen, erste Standarddienste operativ, Widerstand in Departementen möglich, Anpassung interner Prozesse an neue Weisungsstrukturen.

Mittelfristig (5 Jahre)

Vollständige Integration aller Verwaltungsebenen, etablierte Standarddienste zeigen Effizienzgewinne, mögliche Ausweitung auf Kantone und Gemeinden, neue digitale Services für Bürger und Unternehmen.

Langfristig (10-20 Jahre)

Schweiz als Vorreiter im E-Government, vollautomatisierte Verwaltungsprozesse, KI-basierte Services, mögliche Vorbildfunktion für andere Länder, grundlegende Transformation der Verwaltungskultur.

Handlungsrelevanz

Sofortige Maßnahmen: Compliance-Überprüfung bestehender IKT-Strukturen, Anpassung an neue Weisungsstrukturen

Strategische Entscheidungen: Evaluierung externer Dienstleister bezüglich neuer Sicherheitsanforderungen, Investitionsplanung für Standarddienste

Zeitkritisch: Übergangsbestimmungen gelten nur bis Ende 2023 für bestehende Vereinbarungen

Faktenprüfung

Verifiziert: Inkrafttreten 1. Januar 2021, Aufhebung der Bundesinformatikverordnung vom 9. Dezember 2011, Übergangsfristen bis 31. Dezember 2023

⚠️ Zu verifizieren: Aktuelle Umsetzungsfortschritte seit 2021, praktische Erfahrungen mit der neuen Governance-Struktur

Quellenverzeichnis

Primärquelle:

  • Verordnung über die digitale Transformation und die Informatik (VDTI) vom 25. November 2020 - [PDF-Dokument]

Ergänzende Quellen:

Verifizierungsstatus: ✅ Fakten geprüft am heutigen Datum